Übersicht

Wieso gibt es neue Bedingungen?

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Gerade in Zeiten des permanenten Wandels ist es klar, dass sich auch die geltenden Bedingungen hin und wieder ändern. 

Die Rechtsprechung schreibt seit 2021 vor, dass Kunden von Banken und Sparkassen Änderungen an Preisen und Bedingungen aktiv zustimmen müssen. Dies soll den Verbraucherschutz verbessern. Deshalb werden wir Sie auch zukünftig immer wieder um Ihr Einverständnis zu kommenden Veränderungen bitten. 

Um auch weiterhin eine Rechtsgrundlage für unsere Geschäftsbeziehung zu haben, benötigen wir zwingend die ausdrückliche Zustimmung unserer Kundinnen und Kunden.

Die Zustimmungsunterlagen einschließlich der geänderten Bedingungen haben Sie auf dem Postweg oder über Ihr Elektronisches Postfach erhalten. 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Haben Sie Online-Banking? Dann können Sie im nächsten Schritt hierüber zustimmen. Sofern Sie kein Online-Banking haben, können Sie Ihre Zustimmung dennoch über unsere Internetfiliale erteilen. Bitte halten Sie in diesem Fall Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) für die Identitätsprüfung bereit.

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Instant Payment Verordnung. 

Worum geht es bei der Instant Payment Verordnung konkret?

Mit der Instant Payment Verordnung wurde der Themenblock „Echtzeitüberweisung“ auf europäischer Ebene umfassend neu geregelt.

Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen:

In der 1. Phase musste Preisgleichheit mit SEPA-Überweisungen hergestellt werden. Wir haben diese Anforderung umgesetzt, indem wir zum 09.01.2025 die Preise für Echtzeitüberweisungen auf 0 EUR gesetzt haben. Die Implementierung erfolgte im Zuge der Zustimmungsfiktion.

Weitere fachliche Änderungen treten zum 05.10.2025 in Kraft. Hierbei geht es u. a. um verkürzte Ausführungszeiten (10, statt 20 Sekunden) sowie die Einführung des Namensabgleichs (Verification of Payee – VoP). Der Namensabgleich gilt auch für Standard-SEPA-Überweisungen.

Zusätzlich können Sie einen Kommunikationsweg für die Ausführung von Echtzeitüberweisungen mit uns vereinbaren. Hierfür bieten wir die Einrichtung eines Kontoweckers für Echtzeitüberweisungen an, der Ihnen kostenfrei zur Verfügung steht.

Gilt die Instant Payment Verordnung für alle Banken?

Ja, alle Banken und Sparkassen unterliegen den neuen Vorschriften zur Echtzeitüberweisung.

Das heißt, falls Sie einen Wechsel zu einer anderen Bank oder Sparkasse in Erwägung ziehen, müssten Sie denselben Bedingungen zustimmen.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir auch weiterhin rechtssicher zusammenarbeiten können.

Ohne Ihre Zustimmung bis zum 5. Oktober 2025 entfällt die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Eine Kündigung wäre
die Folge.

Wir sind Ihnen jedoch für eine rasche Zustimmung sehr dankbar, denn Nachfassaktionen sind mit Kosten und erheblichem
Aufwand verbunden. Beides investieren wir viel lieber in neue Produkte und unseren Kundenservice für Sie.

Auch müssen wir dann weniger Kundenanschreiben versenden, und die Umwelt freut sich.

Die Zustimmung ist ganz bequem mit wenigen Klicks möglich.

Sie haben Fragen? Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Bleibt Ihre Zustimmung aus, entfällt somit leider die Grundlage für die Weiterführung unserer Geschäftsbeziehung. Eine Kündigung wäre die Folge.

Bitte bedenken Sie dabei, dass andere Banken und Sparkassen denselben Vorschriften unterliegen, da es sich um die Umsetzung von EU-Recht handelt. Sollten Sie sich für eine andere Bank oder Sparkasse entscheiden, müssten Sie dort den gleichen Bedingungen zustimmen.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat- und Firmenkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach), wo Sie auch die Bedingungen einsehen können, oder einen Brief mit dem Bedingungswerk.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Wir sind verpflichtet, unseren Kundinnen und Kunden die Bedingungen proaktiv und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Im Falle von volljährigen Privatpersonen mit Online-Banking, erfüllt das Elektronische Postfach im Allgemeinen diese Anforderung.

Volljährige Privatpersonen ohne Online-Banking, aber auch Minderjährige, Wohnungseigentümergemeinschaften,
Erbengemeinschaften und Juristische Personen erhalten das Anschreiben samt Bedingungswerk und die Vereinbarung des Kommunikationswegs für die Echtzeitüberweisung ausgedruckt per Post.

Volljährige Privatpersonen, die bislang kein Online-Banking haben, können einen Online-Banking Vertrag mit uns abschließen. Somit erhalten Sie künftige Unterlagen bequem ins Elektronische Postfach. Dies erfüllt nach aktuellem Stand die rechtlichen Anforderungen und schont zudem die Umwelt.  

Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann neue Preise und ich muss mehr bezahlen?

NEIN, wir haben keine Preiserhöhung vorgenommen. Im Gegenteil: Echtzeitüberweisung sind kostenfrei. Auch können Sie dem Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen, dass für die Nutzung des Kontoweckers für die Echtzeitüberweisung - anders als bisher - kein Entgelt anfällt.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Unterlagen im Zusammenhang mit der Zustimmungskampagne NICHT per E-Mail
zugeschickt werden. Kundinnen und Kunden mit Online-Banking erhalten die Zustimmungsunterlagen in das Elektronische Postfach. Sofern eine Benachrichtigungsfunktion eingerichtet ist, erhalten Sie dann eine E-Mail, sobald die Zustimmungsunterlagen das Elektronische Postfach erreicht haben. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Hinweis, nicht jedoch um die Unterlagen selbst.

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie uns unter 06151 2816-5555 0 (Montag - Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr, Freitag 8:00 - 12:30 Uhr)

Ich habe ein Konto gemeinsam mit meinem Partner. Müssen wir beide die Zustimmung erteilen?

Ja, wir benötigen bitte die Zustimmung von beiden.

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