Wir unterstützen mit der Grundförderung eingetragene, gemeinnützige Vereine.
Förderberechtigt sind eingetragene Vereine, die
Als Basis der Grundförderung dient der Förderantrag. Dieser ist vom Vereinsvorstand für den Gesamtverein zu stellen. Bitte sehen Sie von Anfragen einzelner Abteilungen ab.
Die Grundförderung ist jährlich neu, bis spätestens zum 15. November, für das darauf folgende Jahr zu beantragen!
Gerne zeigen wir uns als Ihr „Förderpartner“. Daher vereinbaren wir zum Beispiel die Platzierung unseres Logos auf Ihrer Homepage, in Broschüren und/oder die Anbringung eines Werbebanners bei Veranstaltungen.
Weitere Möglichkeiten sind die Nennung der Sparkasse in Grußworten, Ansprachen oder Preisübergaben.
Im Sinne einer guten Partnerschaft auf Gegenseitigkeit gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Vereinskonto bei unserer Sparkasse führen und diese Bankverbindung auf Ihren Vereinsbriefbögen angeben.