Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung
Testament
Sie möchten selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht? Dann führt kein Weg an einem Testament (bzw. Erbvertrag) vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt.
- Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen. Sie können z.B. Erbquoten festsetzen, Teilungsanordnungen treffen oder Auflagen anordnen.
- Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten.
- Um sicherzustellen, dass alles in Ihrem Sinne geschieht, können Sie einen Testamentsvollstrecker benennen. Er wird die Erben von vielen Formalitäten entlasten.
Testamentsvollstreckung
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen:
- Gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses
- Schutz des Vermögens
- Erhaltung des Familienfriedens
- Finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder
Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird.
Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens. Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben.
Wer den Begriff Testamentsvollstreckung zum ersten Mal hört, wird vielleicht erschrecken. Dabei geht es tatsächlich um etwas Positives für die Erben. Manchmal sind die Erben überfordert oder uneinig, was mit dem Nachlass passieren soll. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft oder komplexen Vermögensverhältnissen entstehen Konflikte. Der Testamentsvollstrecker wird im Rahmen einer testamentarischen Verfügung festgelegt. Er übernimmt die Aufgabe, den Nachlass zu strukturieren, kurzfristig zu verwalten und wunschgemäß weiterzugeben. Damit entlastet er die Erben.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt dabei in der Auswahl der Vertrauensperson. Wenn Sie uns, die Sparkasse Darmstadt, in Ihrem letzten Willen als Testamentsvollstrecker einsetzen, sorgen wir dafür, Ihre Vermögenswerte vertrauensvoll zu übertragen. Als beständiger, verlässlicher Partner verwalten und verteilen wir Ihren Nachlass professionell, transparent und verantwortungsvoll.