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Übersicht

Damit Ihnen im Studium nicht die Mittel ausgehen

Sie studieren an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland und benötigen für Ihren Lebensunterhalt und das Studium eine monatliche „Finanzspritze"?

Die Sparkasse Darmstadt ist Vertriebspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und vermittelt Ihnen bei Bedarf den Studienkredit der KfW-Förderbank.Dadurch können alle Studierenden über die Sparkasse Darmstadt ein zinsgünstiges Darlehen der KfW erhalten und so ihr Studium finanziell absichern.

Ihr Weg zum Studienkredit.

Das Antragsformular finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de. Auf Basis Ihres Antrages wird Ihnen online ein Vertragsangebot erstellt. Bitte drucken Sie den Antrag und das Vertragsangebot aus.Als nächstes vereinbaren Sie bitte mit einem Ansprechpartner bei der Sparkasse Darmstadt einen Termin.

Das benötigen Sie für Ihren Termin:

  • Ausgedruckter Antrag und Vertragsangebot
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studienbescheinigung
  • Kontoverbindungsnachweis (wenn nicht bei der Sparkasse Darmstadt)
  • ggf. Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller
  • Leistungsnachweisformular in fortgeschrittenene Studienphasen

Sicherheiten

Sicherheiten sind für den KfW-Studienkredit nicht zu stellen.

Tilgung

Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monate betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von max. 25 Jahren zurückzuzahlen.

Zinszahlung

Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober werden die Zinsen für das kommende Halbjahr festgelegt. Bei Vertragsabschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinssatz garantiert, der für einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschritten wird. In der Auszahlungsphase wird der fällige Zinsbetrag grundsätzlich mit der monatlichen Auszahlung verrechnet und einbehalten. Nach Vorlage eines Leistungsnachweises besteht die Möglichkeit der Zinsstundung (Zinsaufschub) bis zum Beginn der Tilgungsphase.

Die aktuellen Zinssätze sind abrufbar im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.

Förderung

Wer wird gefördert?

Volljährige Studierende, die:

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  •  über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen

Auch Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Unionsbürger) sind antragsberechtigt, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten.

Familienangehörige* von deutschen Staatsbürgern sowie von Unionsbürgern können, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer des bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet, ebenfalls den Studienkredit in Anspruch nehmen, wenn sie sich zusammen mit dem Bundes- oder Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten.

Was wird gefördert?

Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Das Darlehen wird einkommensunabhängig und stets für ein Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer belegt werden.

Wie wird gefördert?

Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 EUR erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester.

Maximal vier zusätzliche Fachsemester (insgesamt dann max. 14) können gefördert werden, wenn ein begründeter Antrag für die Verlängerung vorliegt. Die gesamte Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt bei maximal 33 Jahren und 6 Monaten.

Der KfW-Studienkredit kann mit dem BAföG oder Bildungskredit kombiniert werden.

* Ehegatten/Lebenspartner und Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet oder einen  Unterhaltsanspruch gegenüber dem Bundes- oder Unionsbürger haben

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