Eine Stiftung macht sich schnell bezahlt – zum Beispiel in Form von Steuerersparnissen. Auch auf lange Sicht profitieren Sie als Stifter: Sie erhöhen Ihr Ansehen und sichern Ihr Lebenswerk.
- Wichtiger Beitrag zur Image-Verbesserung – unabhängig von der Stiftungsform
- Gutes Instrument, um Ihr gemeinnütziges Engagement zu dokumentieren
- Bewährte Möglichkeit zur Regelung der Unternehmensnachfolge
- Sicherung Ihres Lebenswerkes in seiner Gesamtheit
Vielfältiges Angebot
Vieles spricht dafür, eine Stiftung zu gründen. Man unterscheidet zwischen folgenden Modellen:
- Bürgerlich-rechtliche Stiftung: mit privatrechtlichem Grundsatz und beliebigem Zweck
- Familienstiftung: zum Wohl einer oder mehrerer Familien
- Gemeinnützige Stiftung: erfüllt die Voraussetzungen der steuerbegünstigten Zwecke
Angebote für die Nachfolgeregelung
Für die Nachfolgeregelung interessante, unternehmensverbundene Stiftungen sind:
- Unternehmensträgerstiftung: Die Stiftung betreibt selbst ein Unternehmen.
- Beteiligungsträgerstiftung: Die Stiftung beteiligt sich an Personen- oder Kapitalgesellschaften.
- Komplementärstiftung: Die Stiftung ist persönlich haftende Gesellschafterin einer KG und somit eine Führungs-Holding.
Gerne informiert Sie Ihr Berater über alle Details.