Anlassbezogene Förderung

Antrag für Vereine, Schulen und sonstige Institutionen
Einreichung: Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn



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(z. B. Sportfest, Wettkampf, Ausstellung, Projekt, Zeitung, Abi-Buch)


(z.B. vereinsintern, vereinsübergreifend, Personen des öffentlichen Lebens)


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(z.B. Teilnehmer, Auflage, etc.)

(Bei der Sparkasse Darmstadt)

Ab einer Förderhöhe von 2.500 Euro wird ein schriftlicher Sponsoring-Vertrag abgeschlossen.

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Werbemöglichkeiten

Wie / in welcher Form kann sich die Sparkasse bei diesem Projekt präsentieren? z.B. durch Außenwerbung, Print-Produkte, Internet, elektronische Medien, Pressearbeit, etc.

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Zugesagte Förderungen müssen vom Geförderten in Rechnung gestellt werden. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail an die Sparkasse Darmstadt.
 

Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht, ist die Sparkasse zum Widerruf bzw. zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt. Zahlungen aus dem Förderprogramm "Gut für die Region" der Sparkasse Darmstadt erfolgen auf freiwilliger Basis. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.


Hinweis: Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen.

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