Ob unbezahlbare Erinnerungsstücke oder wichtige Dokumente - ein Schließfach schützt Ihre Wertsachen! Wir bieten Ihnen nicht nur eine sichere Aufbewahrung, sondern auch das höchste Maß an Diskretion - denn nur Sie wissen, was in Ihrem Schließfach deponiert wird.
Unsere Schließfächer stehen Ihnen in unterschiedlichen Größen zur Verfügung und sind während der Öffnungszeiten der Filiale erreichbar.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Filialen der Sparkasse Darmstadt und Dieburg mit Schließfach-Anlagen.
Gesonderte Öffnungszeiten im BeratungsCenter am Luisenplatz
| Montag und Donnerstag | 9:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | 9:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:30 Uhr |
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir unsere Schließfächer nur an eigene Kunden mit Girokonto vermieten, welches als Verrechnungskonto für den Mietpreis dient. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
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Eine Schließfach-Versicherung braucht jeder, der Wertsachen in einem Schließfach eines Kreditinstitutes (zum Beispiel bei der Sparkasse) aufbewahrt. Da es sich hierbei meist um sehr hochwertige Gegenstände handelt, kann ein Schaden für den Besitzer große finanzielle Folgen haben – im schlimmsten Fall existenzbedrohende.
Versichert sind Bargeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Münz- und Briefmarken-Sammlungen, Schmuck, Zeichnungen, Pläne, Geschäftsbücher usw. solange sie sich in einem Schließfach befinden.
Sie genießen auch Versicherungsschutz wenn Ihnen Wertsachen im Tresor-Raum des Kreditinstituts geraubt werden.
Ihre Wertsachen im Tresor-Raum der Sparkasse sind versichert gegen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, weitere Elementar-Gefahren und sonstige gewaltsame Einwirkungen auf das Schließfach.
Die Schließfach-Versicherung erstattet Ihnen bis zur Höhe der Versicherungs-Summe die Kosten für die Reparatur von beschädigten Gegenständen. Sollten Ihnen die Wertsachen abhanden gekommen sein oder ist eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, dann erhalten Sie im Schadensfall den Wiederbeschaffungs-Wert oder wir ersetzen Ihnen die Aufwendungen, um die Sachen neu herzustellen.
Ihnen in Obhut gegebenes fremdes Eigentum können Sie problemlos mitversichern
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