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SchadenService

Sturm-/Hagelschaden

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Sturm-/Hagelschaden

Bitte benachrichtigen Sie uns bei jedem Schaden so schnell wie möglich.

Telefon 0711 898-100

Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude

Sofortmaßnahmen im Schadensfall

Welche Maßnahmen Sie bei einem Sturm- oder Hagelschaden an Ihrem Gebäude ergreifen sollten.

  • Fotografieren Sie immer alle wesentlichen Beschädigungen.
  • Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.
  • Maßnahmen zur Schadenminderung, wie zum Beispiel das Anbringen von Planen an undichten Stellen des Daches, können Sie selbstverständlich sofort einleiten.
  • Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
     

Schneller Reparaturservice in Baden-Württemberg und Hessen:

Wir haben mit dem Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg und Hessen eine Vereinbarung für eine vereinfachte Schadenregulierung für Hauseigentümer getroffen. Dies garantiert Ihnen eine wesentlich schnellere Schadenregulierung, gerade bei kleineren Sturm- und Hagelschäden.
Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, informieren Sie uns bitte. Wir leiten Ihre Schadenmeldung -immer nur nach Absprache mit Ihnen- an den Landesinnungsverband weiter.

Sturm-/Hagelschaden am Fahrzeug

Welche Maßnahmen Sie bei einem Sturm - oder Hagelschaden an Ihrem Fahrzeug ergreifen sollten.

Bitte melden Sie Ihren Schaden:

  • Ihrem Außendienstfachberater vor Ort. Er kümmert sich um die Weitergabe der Meldung.
  • Telefonisch unter der Telefonnummer 0711 898-100.
  • Oder Online.

Wie geht es dann weiter?

  • Wir werden den Schaden an Ihrem Fahrzeug im Rahmen einer Sammelbesichtigungsaktion in Ihrer Nähe begutachten.
  • Den genauen Termin und Ort werden wir in den nächsten Tagen telefonisch mit Ihnen abstimmen.
  • Sie brauchen vorher nichts veranlassen, also keine Werkstatt aufsuchen und auch keinen Kostenvoranschlag einholen.
  • Bitte bringen Sie zur Besichtigung den Fahrzeugschein mit.
  • Ihr Fahrzeug sollte zum Besichtigungstermin außen gereinigt und trocken sein, um eine genaue Ermittlung des Schadens zu ermöglichen.

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Als Versicherungsnehmer können Sie Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Elementarschäden absichern. Überprüfen Sie, ob diese Risiken in Ihrer Police eingeschlossen sind.

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