Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Bei der Erteilung oder Änderung Ihres Freistellungsauftrages ist die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) erforderlich.
Liegt uns Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht vor, dürfen wir Ihren Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen. Anfallende Kapitalerträge müssen wir dann vollständig versteuern und direkt an das Finanzamt abführen. Weitere Informationen zur Steuer-Identifikationsnummer finden Sie hier.
Mit einer Steuerbescheinigung kann ein Anspruch auf Anrechnung gezahlter Kapitalerträge und Zinsabschlag-Steuern gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
Eine Original-Steuerbescheinigung senden wir Ihnen gern auf Ihre persönliche Anforderung hin zu.
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